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2G: Nennt es Apartheid!

Eines der bemerkenswertesten Ereignisse der schwarzen Bürgerrechtsbewegung zur Beendigung der Rassentrennung in den amerikanischen Südstaaten war der Busboykott von Montgomery, Alabama. Im Jahre 1955 weigerte sich die schwarze Bürgerrechtlerin Rosa Parks, ihren Sitzplatz im sich langsam füllenden Bus für einen weißen Fahrgast zu räumen. Dafür wurde Parks vor Gericht gezerrt und ihr eine Geldstrafe aufgebrummt, aber letztlich erhielt durch diesen Vorfall und die sich anschließende Berichterstattung die schwarze Bürgerrechtsbewegung unter Martin Luther King so viel Rückenwind, dass die amerikansichen Rassengesetze am Ende komplett aufgehoben wurden.

Der Fall der Rosa Parks unterscheidet sich vom Zustand der Bundesrepublik Deutschland im Herbst/Winter 2021/22 durch ein unangenehmes Detail:

Rosa Parks konnte einfach so in den Bus einsteigen, ein Ticket kaufen und mitfahren. Hätte sie den Platz freigegeben, hätte sich die bewundernswerte Frau viel Ärger erspart – so wurde aber ihr Ausspruch Nah, I don’t feel like… in der schwarzen Bürgerrechtsbewegung zum geflügelten Wort.

Kein Platz im Bus für Schwarze, Juden und „Ungeimpfte“

Sog. „Ungeimpften“ hingegen wurde während der 2G-Regelungen das Recht auf Mitfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich verboten – es sei denn, sie konnten sich vorher einen Negativ-Test beschaffen. Damit wurde aber eine spontane Nutzung verunmöglicht. Wer sich mRNA-Spritze und Testorgie ersparte und aufs Rad umstieg, dann aber vielleicht einmal einen Plattfuß hatte, der musste nach Hause laufen.

Und es wurde für „Ungeimpfte“ noch unangenehmer: Sowohl die Südstaaten-Segregation als auch die südafrikanische Apartheid ließen den Betroffenen immerhin den Rückzug in eine eigene Infrastruktur. Rosa Parks standen schwarze Diner, schwarze Schulen, schwarze Universitäten, schwarze Kirchen etc. offen – dass gerade die Bildungseinrichtungen nicht dem üblichen Standard entsprachen, chronisch unterfinanziert und herabgewirtschaftet waren, soll hier nicht unterschlagen werden.

Pogromstimmung gegen „Ungeimpfte“

„Ungeimpften“ hingegen waren der Besuch von Restaurants und Kulturverstaltungen, die Teilnahme an Sportveranstaltungen, vielfach sogar der Besuch von Gottesdiensten verboten.

Tatsächlich erreichte der Umfang der Ausgenzungen und Diskriminierungen ein Ausmaß, für das es zumindest in der deutschen Geschichte meiner Kenntnis nach bisher nur ein einziges Vorbild gibt:

Den NS-Antisemitismus.

Diese Erkenntnis ist schockierend – und ich bin mir immer noch nicht sicher, ob es klug ist, dieses Fass wirklich aufzumachen, aber je mehr und länger ich darüber nachdenke, um so fester bin ich davon überzeugt, dass im Herbst/Winter 2021/22 gegenüber vermeintlich „Ungeimpften“ eine regelrechte Pogromstimmung herrschte. Diese Pogromstimmung folgte genau jenen massenpsychologischen Mechanismen, welche die Nazis vorsätzlich zur Machterhaltung mißbrauchten und die dann ab den Novemberpogromen des Jahres 1938 im Massenmord an der europäischen jüdischen Bevölkerung gipfelten.

Impfdurchbrüche: Das Narrativ platzt

Ich glaube nicht, dass 2021/22 eine große, konkrete Gefahr einer derartigen Eskalation bestand, denn letztlich musste das Impf-Narrativ irgendwann zum Frühjahr 2022 unter der Wirkungslosigkeit der mRNA-Stoffe und der Harmlosigkeit der Corona-Infektionen zerplatzen. So schnell baut man keine Lager. Als spritzengeile Sozen und Melonen, die eben noch erfolglos für die Impfpflicht gestimmt hatten, dann im mehrfachen Dutzend in peinlichen Homestorys auf Social Media ihren Edelschnupfen auskurierten, holten wir „Ungeimpften“ erstmals mit dem Gefühl einer gewissen Genugtuung das Popcorn raus.

Mir geht es mit diesen beiden Hinweisen nicht darum, den Unrechtsgehalt der beiden schlimmsten Diskriminierungsregime der Weltgeschichte irgendwie zu relativieren – sondern darum, deutlich zu machen, dass hier um eine Maßnahme geht, die direkt dem Terror-Werkzeugkasten ultrarechter Rassisten und Antisemiten entstammt. Angewandt wurde sie ausgerechnet von jenen, die sich auf die Fahnen geschrieben hatten, soetwas nie wieder – auch nicht in abgeschwächter Form – zuzulassen.

Die tödlichen Folgen der Diskriminierung

Man darf die 2G-Diskriminierungen zudem auf keinen Fall unterschätzen. Es hat Tote und Invaliden gegeben, massive wirtschaftliche und soziale Schäden hervorgerufen – wenn auch eher indirekt:

Mitte 2021 musste anhand der offiziellen Statistiken des RKI jedem klar sein, dass die Corona-Infektionen insbesondere für noch einigermaßen junge, gesunde Menschen unter vierzig Jahren völlig ungefährlich waren[1]Bei den wenigen mutmaßlichen Corona-Todesfällen, die in dieser Alterskohorte auftraten, scheint es einen extrem hohen Anteil an Fehlzuordnungen gegeben zu haben. „Echte“ … Continue reading. Das Fremdschutz-Argument hatte sich durch Massenausbrüche unter 2G-Bedingungen wie etwa im Münsteraner „Cuba Club“ im Spätsommer 2021 spektakulär selbst zerlegt. Etwaig auftretende Impfschäden gingen in dieser Alterskohorte also voll zu Lasten der Geimpften.

Eine lauter und überlegt handelnde Regierung hätte daher selbst unter der Annahme, dass es sich bei Covid19 um eine für bestimmte Gruppen gefährliche Krankheit handeln würde, vermeiden müssen, dass sich Menschen, die nicht einer dieser Gruppen angehören, dem Impfrisiko aussetzen. Mit der 2G-Regelung erreichte man jedoch genau das Gegenteil. Man nötigte junge, lebenshungrige Menschen über das Mittel der diskriminierenden Ausgrenzung regelrecht in die Nadel[2]Stellvertretend hierfür sei der erschütternde Fall der Selin Islami genannt, die sich als Teenager wegen des Test-Terrors an der Ausbildungsstelle impfen ließ und danach im Rollstuhl landete..

Benennt das Unrecht: Es war Apartheid!

Fassen wir also zusammen:

Das 2G-Regime betrieb über einen Zeitraum von etwa vier Monaten Ausgrenzungen und Diskriminierungen, die direkt dem Maßnahmenkatalog des frühen NS-Antisemitismus entnommen schienen, jedoch glücklicherweise nicht weiter eskalierten. Dieses Maß der Ausgrenzung überschritt den Umfang der südafrikanischen Apartheid und der US-Südstaaten-Rassentrennung, erreichte aber nicht deren zeitliche Ausdehnung. Auch wenn sich die 2G-Regelungen im Detail von den anderen beiden Vergleichsregimen unterscheiden, nähern sie sich auf Grund ihrer offensichtlichen Willkürlichkeit und indirekten Todesfällen unzweifelhaft in deren Unrechtsgehalt an.

Ich bin fest davon überzeugt, dass es so etwas wie ein historisches Erbe des Nationalsozialismus und auch den Apartheidsregimen gibt, aus dem sich mehrere zwingende Lehren ziehen lassen. Eine dieser Lehren ist, dass man niemals zu gruppenbezogenen Diskriminierungen und Ausgrenzungen greifen darf, selbst wenn diese zum Zeitpunkt ihres Erlasses demokratisch oder wissenschaftlich legitimiert erscheinen. Die Giftschränke deutscher wissenschaftlicher Bibliotheken stehen voll mit den Scheinbegründungen für die rassistischen und antisemitischen Verbrechen des Nationalsozialismus. Und die Dems galten noch lange der schwarzen Bevölkerung in den US-Südtstaaten wegen ihrer Unterstützung für die Jim-Crow-Gesetze als unwählbar.

Und genau aus dieser historischen Verantwortung heraus sollten wir nicht mehr davor zurückschrecken, die 2G-Regelungen als das zu bezeichnen, was sie schlicht und ergreifend waren:

Es war eine Apartheid!

Die Errichtung einer Apartheid ist völkerrechtlich strafbar

Die Errichtung eines Apartheidsregimes ist in Staaten, die das römische Statut anerkannt haben, verboten. In Deutschland regelt die Strafbarkeit des Apartheidsverbrechens § 7 Abs. 1 Nr. 10 VStGB:

Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

[…]

10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt,

[…] wird in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

§ 7 Abs. 1 Nr. 10 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

Von Impfungen steht da natürlich erstmal direkt nichts drin, aber dieser und ähnliche Straftatbestände[3]So etwa der § 130 StGB (Volksverhetzung). nennen neben den direkt genannten Gründen zusätzlich unbestimmte Auffangtatbestände. Der Grund dafür ist offensichtlich: Den Verfassern dieser Regelungen war bewusst, dass sich in Zukunft Diskriminierungskriterien ergeben könnten, die man zum Zeitpunkt der Formulierung der Tatbestände noch nicht auf dem Schirm hatte. Es könnte beispielsweise Bürgergeldempfänger oder Fleischermeister treffen. Voraussetzung hierfür ist eine Verletzung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts. Das rechtsstaatliche Willkürverbot, in Deutschland abgeleitet aus Art. 3 Abs. 1 GG, fällt zweifelsohne darunter.

„Cuba Club“: Ab September 2021 konnte sich niemand mehr rausreden

Und damit sind wir wieder bei der fatalen Partynacht im „Cuba Club“ von Anfang September 2021. Konnte man bis zu diesem Zeitpunkt mit einiger Naivität und Tagesschauhörigkeit noch den Standpunkt vertreten[4]Wer sich freilich in lauter arbeitenden Alternativmedien oder direkt über die Datenquellen sein eigenes Bild machte, sah bereits damals viele Dinge anders., die Ausgrenzung „Ungeimpfter“ sei zur Unterbindung von Infektionsketten geeignet, muss diese Fremdschutz-Hypothese nach dieser Veranstaltung vollumfänglich als offensichtlich unzutreffend verworfen werden[5]Auch der Blick über den deutschnationalen Tellerrand hätte die Impf-Apartheids-Anhänger naürlich aus dem 2G-Wahn befreien können: In Schweden und Florida hatte es gänzlich ohne … Continue reading.

Niemand, der danach noch mitgemacht und die Apartheid gegenüber „Ungeimpften“ in verantwortungsvoller Position mitgetragen hat, kann sich mit „Nichtwissen“ herausreden!

Gerade dann nicht, wenn er in Bundes- und Landesregierungen, in Ministerien und Parlamenten, an Gerichten und Behörden in verantwortungsvoller Position stand. Er ist dann als Mitläufer oder Mittäter zu beurteilen.

Sollte jemals die öffentliche Stimmung gegenüber den Corona-Maßnahmen maßgeblich kippen, seid Ihr dran!

Der internationale Strafgerichtshof kann die Verfahren an sich ziehen, falls die deutsche Mitläuferjustiz bei ihrem Kurs der regimetreuen Strafvereitelungen bleibt. In Deutschland leben etwa zwanzig Millionen Menschen, die von Eurer durchgeknallten Impf-Apartheid betroffen waren – und unter denen gibt es genügend, die Euch zur Not bis an Euer Lebensende vor den Kadi ziehen werden, wenn die Zeit gekommen ist:

Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch verjähren nicht.

Fußnoten

Fußnoten
1 Bei den wenigen mutmaßlichen Corona-Todesfällen, die in dieser Alterskohorte auftraten, scheint es einen extrem hohen Anteil an Fehlzuordnungen gegeben zu haben. „Echte“ Corona-Todesfälle so junger Menschen wären in der Medienhysterie massiv ausgeschlachtet und an die Öffentlichkeit gezerrt worden. Mir ist jedoch kein einziger Fall aus den Medien bekannt, bei dem ein Mensch unter vierzig Jahren allein an seiner Covid-Infektion verstorben ist. Im Gegenteil: Es scheint überhaupt keine Berichte über an Covid19 verstorbene Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene zu geben – obwohl solche Fälle in den Statistiken auftauchen. Das deutet darauf hin, dass diese Geschichten schlicht nicht erzählbar waren, weil sie aus Sicht der „Coronaleugner“ als Bestätigung aufgefasst worden wären. Führt man nämlich ein unheilbar an Krebs erkranktes Kind wegen eines positiven PCR-Tests als „Corona-Toten“, entstehen gewisse Fragen.
2 Stellvertretend hierfür sei der erschütternde Fall der Selin Islami genannt, die sich als Teenager wegen des Test-Terrors an der Ausbildungsstelle impfen ließ und danach im Rollstuhl landete.
3 So etwa der § 130 StGB (Volksverhetzung).
4 Wer sich freilich in lauter arbeitenden Alternativmedien oder direkt über die Datenquellen sein eigenes Bild machte, sah bereits damals viele Dinge anders.
5 Auch der Blick über den deutschnationalen Tellerrand hätte die Impf-Apartheids-Anhänger naürlich aus dem 2G-Wahn befreien können:

In Schweden und Florida hatte es gänzlich ohne Einschränkungen bereits im Winter 2020/21 keine Katastrophe gegeben. England feierte im Juli 2021 seinen Freedom Day. Zahlreiche andere Staaten beschränkten sich auf wesentlich mildere Zertifikats-Regelungen ähnlich 3G. In Europa fielen nur die vormaligen Achsenmächte in lange überwunden geglaubte totalitär-kollektivistische Verhaltensmuster zurück.

Aber es geht hier um den Zeitpunkt, an dem eben selbst das letzte Lamm sehen musste, was eigentlich schon lannge unübersehbar war.

2 Kommentare

  1. DS DS 4. Juli 2024

    Hallo Rasmus,

    schön, mal wieder was von dir zu lesen. 🙂

    An Rosa Parks dache ich auch; allerdings schon wesentlich früher. Nämlich im April 2020, als man die experimentelle Vorstufe zu „2G“, den Gessler-Maulkorb, in quasi allen Lebensbereichen verpflichtend machte. Ich habe mich zwei Jahre lang kein einziges Mal(!) in dieser Weise demütigen lassen (der ehemalige Bundespolizist Markus Schlöffel bezeichnet es als weiße Folter) – und durfte daher nicht nur nicht Bus oder Bahn fahren; nein – ich durfte nicht einmal mehr Lebensmittel erwerben. 23 Monate lang habe ich mir das Nötigste zum Überleben schicken lassen. Das werde ich diesem Regime, als auch allen Mitläufern niemals verzeihen. Rosa Parks hätte man bereits ohne „Maske“ in der gleichen Weise behandelt, wie damals wegen ihrer „falschen“ Hautfarbe.

    Und ja, all das war faschistisch; nicht mal mehr nur faschistoid. Der Wahn wies auch gerade im Hinblick auf die Gesunderhaltung des Volkskörpers weitere Parallelen zur NS-Ideologie auf. Der („unmaskierte“, später „ungeimpfte“) Mensch an sich wurde zum sprichwörtlichen Homo homini lupus deklariert, gegen den pauschal polizeirechtlich vorgegangen werden konnte. Die Unmenschlichkeit wurde (einmal mehr) oberste Staatsräson. Meiner Meinung nach fehlte damals nicht mehr viel – und ein einzelner Funke hätte einen pogromartigen Flächenbrand entzünden können.

    Die Tragik liegt auch darin, dies beschreibst du ja auch selbst, dass es sogar schlimmer als Apartheid war; weil sie uns „Ungeimpften“ (ein absolutes Unwort) nicht einmal die Möglichkeit gaben, uns in unserer eigenen, segregierten Sphäre (also quasi in unseren Ghettos) zu bewegen. Denn sie stellten auch das unter Strafe; verhängten „Lockdowns“ (Gefängnissprache) für „Ungeimpfte“. In Österreich verabschiedeten sie gar eine gesetzliche Impfpflicht, hatten aber dann doch nicht die Eier, es mittels purer staatlicher Gewalt zu exekutieren. Die deutschen Bundeswehrsoldaten hat man erst vor einem Monat von der Spritzpflicht befreit. Ich will auch nicht wissen, wie viele Pfleger und Krankenschwesterinnen ihre Jobs wegen dem Scheiß verloren haben.

    An eine „Aufarbeitung“ glaube ich auch deshalb nicht, weil zu viele mitgelaufen sind oder aktive Mittäter waren. Wie auch schon nach dem 2. Weltkrieg. Wenn überhaupt, müsste diese Aufarbeitung vor einer (völker)strafrechtlichen erst einmal auf der gesellschaftlichen und politischen Ebene stattfinden. Im Alltag; dadurch, indem man all die Mitläufer und -schreier pausenlos an das erinnert, was sie getan oder wozu sie geschwiegen haben. Doch da sehe ich absolut gar nichts.

    Vor einer Weile postete ich nach über 4 Jahren mal wieder im Radverkehrsforum ein paar Beiträge; auch zum Thema Corona; ja, im (berechtigten) Zorn. Die meisten haben nichts daraus gelernt und verharren auf dem Niveau von 2020; auch was den Umgang mit Menschen wie uns betrifft. Vor ein paar Monaten schrien sie „Nie wieder ist Jetzt!“ Nein, liebe Leute. „Nie wieder! wäre spätestens 2020 oder 2021 gewesen. Das können sie nicht wahrhaben; dass sie selbst diejenigen waren, auf die sie aktuell mal wieder mit dem Finger zeigen.

    Ich hatte als kleiner, unbekannter, popeliger Radverkehrsblogger im März 2020 als einer der ersten meinen Mund aufgemacht. Und gerade in dieser ersten (wichtigen) Phase recht; mit allem. Also zu jener Zeit, als man es evtl. noch hätte stoppen können. Vor allem meine Analyse, dass es sich hier um eine medial induzierte Massenhysterie handelt, war zutreffend. Dafür bezahle dafür bis heute einen hohen Preis.

  2. Rasmus Richter Rasmus Richter Autor des Beitrages | 8. Juli 2024

    Tja, ich sag das jetzt mal so:

    Ich habe dann halt irgenwann auch gelernt, wie man Sauerteig ansetzt und Brot selber backt.

    Ich hab das überlebt – der Bäcker hier um die Ecke nicht.

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